Staatsgestüt Kisber
Infos
Als Käufer für die Jährlinge des Staatsgestüts wurden nur Bieter aus Österreich und Ungarn zugelassen, die a) den Wohnsitz in der Monarchie hatten und b) sich verpflichteten, die erworbenen Pferde nicht an einen Ausländer bzw. ins Ausland zu verkaufen.
Von
Titel Palmyra (HUN) 1872
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